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Schutzkreis

Alle Hauptzufahrtsstraßen sind mit einer Hinweistafel an der Grenze des 7,5 km Schutzkreises beschildert. Das Einbringen von Bienenvölkern in den staatlich geschützten Schutzkreisradius von 7,5 Km ist untersagt und wir mit einer Strafe von bis zu 4000.-€ geahndet.

 

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